Jem ZR33 Hi-Mass
Jem ZR33 Hi-Mass
Hochleistungsnebelmaschine
Professionell Nebel machen heißt JEM ZR 33 hi-mass
Diese kraftvolle Maschine des Hersteller Martin ist seit Jahren bekannt für Ihre Zuverlässigkeit.
Mit einer Stromaufnahme von 1500 Watt, elektronisch geregelter Heizung und einer Nebelleistung von ca 1000m3/min ist die Maschine eine zuverlässige Größe für ihre Veranstaltung
Der Nebelaustoß ist variabel und eine Timerfunktion ist in die Steuerung integriert.
Kontinuierlich
Nebelvolumen 1000 m3/ min
1.500 W Heizelement
8 min Aufheizzeit
Auf dem Boden stehend oder im Truss / an der Decke
9,5 l Fluidkapazität
Verschiedene Fluide für verschiedene Effekte
Schutz der Maschine bei Fluidmangel
Integriertes DMX-Interface
Gerätemenü
Steuerpanel als Fernsteuerung verwendbar
Multifunktions-Fernsteuerung
AGB
zwischen
Nova Konzertservice , Andreas Schlegel
Heinrich – Hertz – Straße 8 , 31137 Hildesheim
– im Folgenden „Vermieter“ genannt –
und
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(Name)
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(Anschrift)
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(Personalausweisnummer)
– im Folgenden „Mieter“ genannt –
§ 1 Mietsache
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung eines/einer :
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1:
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2:
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3:
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4:
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genaue Beschreibung des vermieteten Gegenstandes – Artikelbezeichnung,.)
für den Zeitraum vom _______________________ bis ______________________ .
(Angabe des Datums, ggf. der Uhrzeit)
§ 2 Mietzins
Der Mietzins beträgt pro Tag/Woche/Monat ____________ EUR, insgesamt also
___________ EUR. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von __________ EUR
enthalten. Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten.
§ 3 Kaution
Die Kaution für die Mietsache beträgt ____________ EUR und ist im Voraus zu entrichten.
Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die
Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung
der Mietsache, besteht.
§ 4 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die
Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise
o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die
Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme
oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung
zu informieren.
(2) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der
ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen
oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch
herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für
Verschleißteile.
(3) Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen
kann, haftet er Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache
oder an anderen Sachen entstehen.
(4) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende
des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter
erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter
für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß
der Preisberechnung in § 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die
Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen
Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten
Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache
berechtigt ist.
(2) Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten.
Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz
zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des
Mieters.
§ 6 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf die in § 1 bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von
keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt.
§ 7 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung
treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten
kommt.
___________________, den ___________ ___________________, den ___________
__________________________ _________________________
(Vermieter) (Mieter)